EIN SCHIFF FÜR NÜRNBERG
Symbol für Flucht und Rettung
Die Idee
Ein „Denk- und Lernort“, an dem drängende Fragen zu Migration und Migrationsursachen, zu Flucht und Fluchtgründen aufgeworfen und diskutiert werden können, wird einen eigenständigen Platz bei der weiteren Profilierung Nürnbergs als Stadt der Menschenrechte einnehmen.
Das Schiff für Nürnberg transferiert eine an den Rand Europas abgeschobene, brennende politische und ethische Frage mitten in unseren städtischen Alltag – und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur politischen, kulturellen und ethischen Bildung.
Warum dieses Schiff an diesem Ort?
Nürnberg, Stadt der Menschenrechte
Nürnberg hat sich engagiert und erfolgreich als Stadt der Menschenrechte positioniert.
Nürnberg als Sitz des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
Mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) befindet sich in Nürnberg jene Bundesbehörde, die als Kompetenzzentrum für Migration und Integration in Deutschland zuständig für die Durchführung von Asylverfahren und für den Flüchtlingsschutz.
AKTUELLES
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Ein Schiff für Nürnberg gemeinnützige GmbH-HRB Nürnberg 39909 ist lt. Bescheid des Zentralfinanzamtes Nürnberg vom 19. Januar 2022
nach § 60a Abs. 1 O zur Ausstellung von Zuwendungsbescheinigungen berechtigt.
Kontoverbindung: Sparkasse Nürnberg DE 97 7605 0101 0014 4892 15
E-Mail: info@ein-schiff-fuer-nuernberg.de
UNTERSTÜTZENDE
Wir unterstützen das Projekt…
HINTERGRÜNDE
Kaum ein Thema steht derzeit so in der öffentlichen Diskussion wie der Umgang mit den Herausforderungen, die die weltweiten Flucht- und Migrationsbewegungen in unserem Land mit sich bringen. In der Politik werden wohlfeile Rezepte aus unterschiedlichen Perspektiven diskutiert, an den Stammtischen überbieten sich selbsternannte Experten mit gewagten Einschätzungen während gleichzeitig ehrenamtliche Flüchtlingshelfer an ihre Belastungsgrenze kommen. Ein Faktencheck offenbart vielerorts profundes Halbwissen: Da werden Begriffe regelmässig verwechselt, rechtliche Regeln verkürzt dargestellt, Statistiken interessengeleitet interpretiert und Emotionen mit Verve adressiert. Mehr Bildung zum Thema tut not! Und könnte nicht nur in der Stadt der Menschenrechte (mit einem Bevölkerungsanteil mit Migrationshintergrund von 50,1 %*) die Diskussion und Haltung zu diesem komplexen Thema positiv befördern.
Ein Schiff an Land als musealer Lernort
Ein Schiff an Land in Nürnberg wird zunächst überraschen, Interesse und Neugier wecken. Das Schiff ist aber nicht selbsterklärend und steht nicht vorrangig als technikgeschichtliches Objekt im Stadtraum, sondern als Zeugnis für Flucht und Rettung. Diesen Transfer soll eine ergänzende Ausstellung in zu schaffenden Räumen neben dem Schiff leisten. Die Sea-Eye steht in der Tradition zahlreicher Schiffe, die gewissermaßen seit Menschengedenken als Flucht-Vehikel dienten und dienen. Dem Rettungsschiff Sea-Eye fällt damit eine „door-opener“ Funktion für die Beschäftigung mit den Themenfeldern „Flucht und Migration“ im Rahmen von Bildungsarbeit zu. Sowohl das Schiff selbst als so genannter non-formaler Lernort mit seiner tatsächlichen Objektgeschichte als auch die mit ihm verbundenen thematischen Lernfelder beinhalten vielfältige „Steilvorlagen“ für die politische und menschenrechtliche Bildungsarbeit.
Flucht und Migration ist und bleibt ein Dauerthema
Quelle: Bildschirmfoto von https://www.uno-fluechtlingshilfe.de/informieren/fluechtlingszahlen
Knapp 50% der Einwohner*innen in Nürnberg haben einen Migrationshintergrund
Quelle: OBM_058_2020_Statistischer_Jahresbericht_fuer_2019.pdf
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Kurzinfo Ein Schiff für Nürnberg
Ein „Denk- und Lernort“, an dem drängende Fragen zu Migration und Migrationsursachen, zu Flucht und Fluchtgründen aufgeworfen und diskutiert werden können, wird einen eigenständigen Platz bei der weiteren Profilierung Nürnbergs als Stadt der Menschenrechte einnehmen.
Ein Schiff für Nürnberg gGmbH
Kleinweidenmühle 18
D-90419 Nürnberg
E-Mail: info@ein-schiff-fuer-nuernberg.de
Mobil: +49(0) 172-8260032
Telefon: +49(0) 911-268783
Fax: +49(0) 911-286088
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Laut Bescheid des Zentralfinanzamtes Nürnberg vom 19. Januar 2022 nach § 60a Abs. I O zur Ausstellung von Zuwendungsbescheinigungen berechtigt.